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Zeugenentschädigung und -vergütung
Als Zeuge in einem Bußgeld- oder Strafverfahren kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine Entschädigung für den Verdienstausfall, die Zeitversäumnis, die
Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen erfolgen. Die Entschädigung erfolgt auf Antrag
und mit entsprechenden Nachweisen. Die Zuständigkeiten liegen bei den jeweiligen
Amtsgerichten.
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Bitte informieren Sie sich z.B. beim zuständigen Amtsgericht.