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Vermittlung und Streitschlichtung bei Gericht
Bei Streitigkeiten kann zur außergerichtlichen Streitschlichtung ein Schlichtungsversuch
unternommen werden. Indem bei der Streitschlichtung mit dem Gegner eine
einvernehmliche Lösung gefunden wird, sollen Anzeigen, Klagen vor Gericht und ein
langer Rechtsstreit vermieden werden. Zur Einleitung des Schlichtungsversuchs ist bei der
jeweiligen Gütestelle ein schriftlicher Antrag einzureichen. Eine Vermittlung kann auch
bei Erbauseinandersetzung dazu beitragen, eine außergerichtliche Einigung
herbeizuführen.
Unsere Dienstleistung: