> Bürgerportal Stadt Detmold > Dienstleistungen > Gesundheit
Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der Stadt Detmold. Die Stadt Detmold nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet Sie an den LWL weiter.
Ihre Ansprechperson
Frau Kathrin Hake
Allgemeiner AusländerbereichKontakt
E-Mail: k.hake@detmold.deTelefon: 05231 977 550
Adresse
Gebäude Wittekindstr. 7
Raum: 0.23
Wittekindstr. 7
32758 Detmold
Gebäude Wittekindstr. 7
Raum: 0.23
Wittekindstr. 7
32758 Detmold
Öffnungszeiten
Montag: | 08:30 - 12:00 u. 14.00 - 16.00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 u. 14.00 - 16.00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 u. 14.00 - 16.00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 u. 14.00 - 17.00 |
Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Bitte vereinbaren Sie einen Termin