Namensänderung
Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung usw. ergeben sich diverse Möglichkeiten für familien- bzw. personenstandsrechtlichen Namensänderungen. Im Rahmen einer Eheschließung haben die Eheleute insbesondere drei Möglichkeiten: Sie können sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeweils ihren Geburts- bzw. Familiennamen behalten oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus. Weiterhin ist auch eine nachträgliche Erklärung eines Ehe- bzw. Familiennamens jederzeit möglich. Nicht alle, aber viele Ehen in Deutschland gehen mit Namensänderungen einher.
Eheleute können sich vom zuständigen Standesamt außerdem eine Bescheinigung über eine familien- bzw. personenstandsrechtliche Namensänderung (Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung) ausstellen lassen.
Unsere Dienstleistung
- Namensänderung beantragen
- Eheschließung anmelden
- Heiratsurkunde beantragen
- Ambientetrauung vereinbaren
- Angleichungserklärung
- Einbenennung
- Geburt anmelden
- Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung beantragen
- Namenserteilung
- Sterbefall melden
- Sterbeurkunde beantragen
- Trauungstermin vereinbaren
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe