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Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft
Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) sind Regel- und Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und unterliegen einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren.
Die Finanzierung der Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist nach deren Bewilligung an einer Durchführung durch Ärzte und Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie an zugelassene Krankenhäuser gebunden.
Rechtsgrundlagen
- a) § 121a SGB V ( für die Genehmigung )
- b) AMG -Arzneimittelgesetz §§ 20b und 20c ( für die Erlaubnis )
- c) § 27a Abs. 1 und 2 SGB V
- d) Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.familienplanung.de/kinderwunsch/recht-und-finanzen/kosten-fruchtbarkeitsbehandlung/