Eheschließung und -beurkundung
Heiratswillige Personen beantragen die Eheschließung beim Standesamt. Dabei stellt das Standesamt fest, ob die Ehefähigkeit der heiratswilligen Personen besteht oder ob ggf. ein Ehehindernis oder verbot vorliegt. Eine Eheschließung wird vom Standesamt geschlossen und in das Eheregister eingetragen. Eine Eheurkunde wird durch das zuständige Standesamt aus dem Eheregister erstellt und gibt Auskunft über Familien bzw. Ehenamen sowie das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.
Eine Eheurkunde kann auch nach einer bereits erfolgten Eheschließung beantragt werden, wenn beispielsweise der Familienstand gegenüber Behörden und anderen Stellen nachgewiesen werden muss (z.B. bei einem Rentenantrag).
Unsere Dienstleistungen
- Eheschließung anmelden
- Heiratsurkunde beantragen
- Ambientetrauung vereinbaren
- Angleichungserklärung
- Einbenennung
- Geburt anmelden
- Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung beantragen
- Namensänderung beantragen
- Namenserteilung
- Sterbefall melden
- Sterbeurkunde beantragen
- Trauungstermin vereinbaren
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe