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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben während der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Grundleistungen, im Anschluss haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen entsprechend dem SGB XII. Die AsylbLG-Grundleistungen umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Beide Bedarfsarten können - abhängig von der Unterkunftsform - durch Geld- oder Sachleistungen gedeckt werden. Ergänzend werden Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt. Die Gesundheitsleistungen beschränken sich - während der ersten 18 Monate im Regelfall auf eine Akut- und Schmerzversorgung.
Unsere Dienstleistungen:
- Asylbewerberleistungsgesetz Informationen
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Grundleistungen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen
- Integration in Detmold