Gewerbe anmelden/ummelden
Wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses bei der Bürgerberatung oder direkt online anmelden.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ebenso ummelden.
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Soll ein Vertreter die Meldung vornehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Hinweis:
Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeine Formulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art etc. reichen nicht aus.
Mögliche Onlinedienstleistungen finden Sie auf der Seite des Gewerbe-Service der Landesregierung unter folgendem Link: https://gewerbe.nrw/gewerbe-service
Nach Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (GV.NRW. S. 262) in der zur Zeit geltenden Fassung beträgt die Verwaltungsgebühr für die Bescheinigung der Gewerbean- oder ummeldung
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,-- Euro
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,-- Euro
Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch
einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Fax oder Post müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.
Bei ausländischen juristischen Personen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)
- Gewerbeordnung
Einheitlicher Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen: https://gewerbe.nrw/ea-nrw.
Bürgerberatung
Telefon: 05231 977 580
Gebäude Paulinenstraße 45
Paulinenstraße 45
32756 Detmold
Montag: | 8:00 - 17:00 |
Dienstag: | 8:00 - 17:00 |
Mittwoch: | 8:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:00 - 18:00 |
Freitag: | 8:00 - 12:30 |
Bitte vereinbaren Sie IMMER einen Termin unter www.detmold.de/onlinetermin
Sie können den Termin auch weiterhin telefonisch beantragen.
Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen telefonisch zu stornieren.