Gartenbewässerung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht (insbesondere Zählerwechsel bzw. Nacheichung alle sechs Jahre).
- Montage eines Zwischenzählers
Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Aufsetz- oder Aufschraubzähler hingegen nicht. Üblicherweise wird in eine vom Keller oder vom Erdgeschoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eine Wasseruhr eingebaut. Der Einbau eines Zwischenzählers ist von dem Gebührenpflichtigen selbst zu veranlassen.
- Anmeldung
Nach Einbau eines Zwischenzählers ist die Zählernummer, das Einbaudatum und das Eichdatum der Stadt Detmold mitzuteilen (siehe Anmeldeformular).
Der Anmeldung ist ein Foto der Installationsweise des Zwischenzählers beizufügen.
- Erstattung
Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres Zwischenzählers spätestens bis zum 15.11. mit, damit ein entsprechender Abzug bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgen kann. Die nicht in den Kanal eingeleitete Frischwassermenge (Wasserschwundmenge) wird dann auf der Jahresendabrechnung der Stadtwerke Detmold als „Korrektur“ aufgeführt.
Sollten Sie Ihren Antrag erst nach dem 15.11., spätestens aber bis zum 15.01. des Folgejahres (satzungsgemäße Frist) einreichen, erfolgt wie bisher eine vollständige Berechnung der Schmutzwassergebühr (entsprechend dem Frischwasserverbrauch) und ggf. eine Erstattung im Laufe des Frühjahrs.
Die Formulare für die Zählerstandsmeldung finden Sie unten auf der Seite unter "Formulare".
- Zählerstände
Der Zwischenzähler ist vom Gebührenpflichtigen selbst abzulesen. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch einen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.
- Schmutzwassergebühren
4,27 € je Kubikmeter Schmutzwasser
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenerstattung für den Wassertausch eines Swimmingpools nicht gewährt wird. Das abzulassende Wasser ist durch Gebrauch wie auch durch Zusätze zu Abwasser geworden und muss daher der Kanalisation zugeführt werden.
- 4,27 € je Kubikmeter Schmutzwassergebühr
Bei erstmaliger Antragstellung einer Schmutzwassererstattung ist nach Einbau des Zählers das Anmeldeformular bei der Stadtverwaltung einzureichen (siehe Formulare).
Die Bearbeitungsdauer kann nicht pauschal angegeben werden.
Frau Natalie Marsollek
Telefon: 05231 977 491
Ferdinand-Brune-Haus
Raum: 310
Rosental 21
32756 Detmold
Montag: | 08.30-12.00 und 14.00-16.00 |
Dienstag: | 08.30-12.00 und 14.00-16.00 |
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