Begrüßungsgeld
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende. Voraussetzung ist die Anmeldung während der Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder dem alleinigem Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort. Zuständig sind die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen des jeweiligen Ausbildungs- oder Studienortes.
Nähere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie in unserer Bürgerberatung.
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