Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Eine im Ausland abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden. Die Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen umfasst die akademischen Grade und Titel, Berufsqualifikationen, Berufsbildungen, ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie, Meisterprüfungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk, Hochschulqualifikationen, Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen, Ausbildungszeiten, Gleichstellung von Prüfungszeugnissen und Fortbildungsprüfungen sowie Abschlussprüfungen.
Informationen zum Anerkennungsverfahren gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.