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Anerkennung von Berufsbildungsleistungen
Berufsbildungsleistungen, die im Rahmen einer dualen oder vollschulischen Berufsausbildung erreicht worden sind, können anerkannt werden, wenn eine neue Ausbildung begonnen werden soll. Sofern solche Berufsbildungsleistungen anerkannt werden, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
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Sie können sich am Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen erkundigen.