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Zweckentfremdungsgenehmigung von Wohnraum
Die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als Wohnzwecke kann genehmigungspflichtig sein. Nach einer erfolgten Antragstellung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Zweckentfremdung vorliegen. Im Anschluss der Prüfung wird die Genehmigung gegebenenfalls erteilt.